Datanelle erklärt...

worauf es bei der Herkunftssicherung in der Tierhaltung ankommt und was rechtlich zu beachten ist.

Mit Datanelle (sicher) durch die Daten.

vit ist die beauftragte Stelle des Landes Niedersachsen und registriert Tierhaltungen (veranlasst durch Veterinärämter), gibt amtliche Kennzeichnungsmedien aus und nimmt Meldungen zum Lebenslauf eines Tieres bzw. zum Tierbestand entgegen. Die rechtlichen Aspekte und worauf es für den Tierhalter ankommt, wird im Folgenden am Lebenslauf von Datanelle erläutert.


Ein Kalb wird geboren

Was ist zu tun, wenn ein neues Kalb geboren wird?

Unser vit- Kalb Datanelle ist munter auf die Welt gekommen! Aber was bedeutet ein neues Kalb für den Tierhalter, was ist rechtlich zu beachten?

Die Europäische Union macht Rinderhaltern umfangreiche Vorgaben zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern. Alle erforderlichen Angaben zum Lebensweg eines Rindes sind in einer Zentralen Datenbank (ZDB) zu speichern. Ziel dieses Systems zur Herkunftssicherung (HI-Tier) ist es, die lückenlose Rückverfolgbarkeit eines Rindes von der Geburt bis zum Tier-Ende in Deutschland zu gewährleisten. vit ist als Regionalstelle des HI-Tier vom Land Niedersachsen mit dessen Umsetzung beauftragt.

  • Einzeltierkennzeichnung (Doppelohrmarken mit Lebensohrmarkennummer)
  • Herkunftsdokumente (Rinderpass/Stammdatenblatt)
  • Aufzeichnungen auf dem Betrieb (Bestandsregister)
  • elektronische Datenbank mit Meldungen (Tierentstehung, Tierbewegung, Tierende, jeweils binnen 7 Tagen)
  • Die erforderliche Kennzeichnung nach der Geburt ist binnen 7 Tagen vorzunehmen. Die Meldung der Kennzeichnung ( = Geburtsmeldung) muss unverzüglich danach erfolgen.
  • Dazu muss die Tierhaltung beim Veterinäramt angemeldet sein. Erst dadaurch erhält der Betrieb eine Registriernummer, ist in der zentralen Datenbank des HI-Tier (ZDB HIT) eingetragen und erhält Zugangsdaten zu dieser Datenbank. 
  • Die Registrierung als Rinderhalter ist auch Voraussetzung dafür, um amtliche Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung beim vit zu bekommen.
  • Mit den Zugangsdaten zu HI-Tier wird sich unter www.hi-tier.de angemeldet, um dort die Geburt von Datanelle zu melden. Außerdem kann über geeignete Meldeprogramme oder schriftlich über vit gemedet werden.

 


Amtliche Ohrmarken und Rinderpass/Stammdatenblatt

Datanelle bekommt Ohrmarken und einen Rinderpass / ein Stammdatenbaltt

Alle Rinder müssen mit zwei amtlichen Ohrmarken gekennzeichnet sein. Diese sind aus gelbem Kunststoff mit schwarzer Aufschrift. Die Ohrmarken zur Kennzeichnung von Kälbern dienen gleichzeitig zur Gewinnung von Gewebeproben zur Untersuchung auf das BVD-Virus. Außerdem wird für jedes geborene Kalb ein Rinderpass/Stammdatenblatt amtlich ausgestellt, auf dem die Stammdaten des Tieres, sowie Angaben zum Gesundheitsstatus, vermerkt sind.

Nutzen Sie für die Ohrmarkenbestellung und den Beihilfeantrag das vit-Portal (Zugang erfolgt wie bei HIT mit Ihrer Registriernummer und der HIT-PIN), oder bestellen sie schriftlich.

  • Bestellen Sie bitte Ihren voraussichtlichen Jahresbedarf
  • Stellen Sie einen Beihilfeantrag (oder erklären Sie, keinen Antrag stellen zu wollen)
  • Bestellen Sie rechtzeitig - bevor Ihr Ohrmarkenbestand erschöpft ist. Die notwendige Bearbeitungszeit zwischen Bestellungseingang, Zuteilung und Ohrmarkenversand im vit verlängert sich zusätzlich, wenn Sie sich noch nicht zur Beihilfe (Antragstellung ja/nein) geäußert haben, oder wenn Sie mit der Bezahlung von Rechnungen zur Tierkennzeichnung / Herkunftssicherung im Verzug sind.

Seit 2010 sind im Rahmen der BVDV-Bekämpfung ausschließlich Ohrmarken mit kombinierter Gewebeprobeentnahme (BVD-Stanzohrmarken) zu ver­­wenden.

Untersuchungspflicht

Seit 2010 besteht die Pflicht alle geborenen Kälber auf das BVD-Virus untersuchen zu lassen. In  Niedersachsen und Bremen erfolgt dies durch Analyse von zwei Gewebeproben, die beim Einziehen der Ohrmarken gewonnen werden. Die Gewebeproben sind binnen kurzer Zeit an zuständige Labore zu versenden. vit liefert die erforderlichen Versandmaterialien und -unterlagen zusammen mit den amtlichen BVD-Stanzohrmarken aus.

Handelsverbot

Seit dem 01.01.2011 besteht ein weitreichendes Handelsverbot für nicht untersuchte Kälber auf das BVD-Virus aus nicht amtlich anerkannt BVD-unverdächtigen Beständen. Damit ist eine frühzeitige Vermarktung von Kälbern nur nach Untersuchung auf das BVD-Virus mittels Ohrstanzprobe möglich. Erfolgt diese nicht, ist eine Untersuchung des Kalbes mittels Blutprobe notwendig, die vom Tierhalter auf eigene Kosten zu veranlassen ist.

Status auf dem Rinderpass / Stammdatenblatt

Vor jedem Druck eines Stammdatenblattes / Rinderpasses wird ein BVDV-Status in HI-Tier abgefragt und bei einem eindeutigen Ergebnis auch auf dem Stammdatenblatt / Rinderpass mitgeteilt. Dieses Ergebnis wird aus den, für das Rind selbst, vorliegenden Untersuchungsbefunden, in Ausnahmefällen auch aus Angaben zur gemeldeten Mutter eines Kalbes, abgeleitet.    

Seit Beginn der Auslieferung von BVD-Stanzohrmarken wird ein Status "BVDV-unverdächtig" eingedruckt, wenn das zugrunde liegende Untersuchungsergebnis aus der BVD-Stanzprobe rechtzeitig in HI-Tier eingestellt wurde. Dies setzt eine Kennzeichnung der Kälber in den ersten Lebenstagen und die unverzügliche Einsendung der Ohrstanzproben an ein amtliches Untersuchungslabor voraus. Die dazu notwendigen Informationen und Materialien werden zusammen mit den Ohrmarken von vit zur Verfügung gestellt.

Nähere Informationen finden Sie hier: www.vit.de/vit-fuers-tier/regionalstelle-hi-tier/rinder

Eine Umkennzeichnung von Rindern, die eine Ohrmarke verloren haben oder deren Ohrmarken unleserlich geworden sind, ist nicht erlaubt! Ersatzohrmarken müssen unter Angabe der bisherigen Ohrmarkennummer über die ZDB HIT oder über vit nachbestellt werden. Nach Lieferung der Ohrmarken durch den Hersteller ist das Rind unverzüglich erneut zu kennzeichnen.

Ersatz-Ohrmarken können Sie per Internet über die ZDB HIT unter www.hi-tier.de bestellen. Eine Bestellung von Ersatz-Ohrmarken über vit kann unter Angabe der Registriernummer schriftlich formlos oder für einzelne Ohrmarken telefonisch erfolgen. Die Kosten der Ersatzohrmarke trägt der Besteller. Die Nds. Tierseuchenkasse gewährt z.Zt. eine Beihilfe von 40% des Ohrmarkenpreises, wenn vorab ein Beihilfeantrag gestellt wird.


Bestandsveränderungen und Bewegungsmeldungen

Datanelle verlässt den Betrieb, was ist zu tun?

Jede Bestandsveränderung ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu melden. Meldepflichtige Bestandsveränderungen neben der Geburt sind jeder Zugang in einen Bestand, jeder Abgang aus einem Bestand, die Einfuhr aus EU- und Nicht-EU-Ländern, jede Ausfuhr, der Tod oder die Schlachtung eines Rindes. Für die Abgabe der Meldung ist jeder Rinderhalter, auch jedes Viehhandelsunternehmen und jeder Schlachtbetrieb, verantwortlich.

Jeder Rinderhalter, auch der, der nur vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist, muss alle Veränderungen in seinem Rinderbestand melden. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur Transporteure.
Der Landwirt meldet die Geburt, den Zu- und Abgang eines Rindes - auch wenn er nur vorübergehend für das Rind verantwortlich ist (Pensionsrinder), ebenso die Verendung, Tötung oder Hausschlachtung.
Der Betreiber eines Betriebes zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (VTN-Betrieb) meldet die Übernahme eines toten Rindes. Der Betreiber eines Schlachtbetriebes meldet den Zugang und die Schlachtung, ggf. auch den Tod des Rindes. Auch ein Direktimport zur Schlachtung ist zu melden. Betreiber von Märkten, Sammelstellen und Ausstellungen melden den Zugang und den Abgang der aufgetriebenen bzw. vermarkteten Rinder. Der Händler meldet den Zugang und den Abgang / die Ausfuhr des Rindes, ggf. auch den Tod. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von Rindern aus dem Ausland in Deutschland ist ggf. eine Transitmeldung abzugeben.

Für jedes geborene Kalb wird ein Rinderpass / Stammdatenblatt ausgestellt auf dem die Stammdaten des Tieres, sowie Angaben zum Gesundheitsstatus, vermerkt sind. Auch wenn eine Mitführungspflicht und eine Verpflichtung, den Lebensweg des Rindes auf der Rückseite zu vermerken, rechtlich für den innerdeutschen Handel nicht mehr besteht, so wird allen Beteiligten empfohlen die Angaben zu den Haltern auf der Rückseite einzutragen und den Rinderpass / das Stammdatenblatt bei der Verbringung weiterhin mitzugeben, damit er im Falle des innergemeinschaftlichen Verbringens oder Exports auch dem letzten Halter vollständig ausgefüllt zur Verfügung steht.